In den Kantonen der Schweiz wird die Jagd nach drei verschiedenen Systemen ausgeführt. In 16 Kantonen wird die Patentjagd ausgeübt, in 9 Kantonen wird nach den Reviersystemen gejagt (Aargau, Baselland und Baselstadt, Luzern, Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Zürich).

Im Stadtkanton Genf wird die Jagd seit 1974 als Regiejagd ausgeübt. Staatliche Wildkontrolleure schiessen dort die überzähligen und teilweise schadenstiftenden Rehe, Wildschweine, Wildkaninchen usw. ab. Die Abschüsse bewegen sich, ausser beim Federwild, etwa auf derselben Höhe wie zur Zeit, als die Jagd auch im Kanton noch jedermann zugänglich war.

Weitere Versuche die Jagd abzuschaffen, scheiterten in den Kantonen Waadt und Tessin.

Die Nutzung der in der Schweiz guten Wildbestände ist eine nachhaltige, das heisst, es wird soweit es die land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, nicht mehr abgeschöpft, als nachwächst.

Jagdbehörden: Auf Bundesebene ist der eidgenössische Jagdinspektor innerhalb des BUWAL (Bundesamt für Wald und Landschaft) für die Jagd zuständig. In den Kantonen sind es die Jagdverwalter.